[ Auszug: (1) Hat der Verkäufer vor dem Verkauf einen Erbschaftsgegenstand
verbraucht, unentgeltlich veräußert oder unentgeltlich belastet, so ist er
verpflichtet, dem ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Form ] [ BGB Dem Käufer zustehende Vorteile ] [ BGB Dem Verkäufer verbleibende Teile ] [ BGB Herausgabepflicht ] [ BGB Ersatzpflicht ] [ BGB Haftung des Verkäufers ] [ BGB Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse ] [ BGB Nachlassverbindlichkeiten ] [ BGB Nutzungen und Lasten vor Verkauf ] [ BGB Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten nach Verkauf ] [ BGB Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen ] [ BGB Haftung des Käufers gegenüber Nachlassgläubigern ] [ BGB Umfang der Haftung des Käufers ] [ BGB Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht ] [ BGB Anwendung auf ähnliche Verträge ]